Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.2. BR-AlVGs
Ziff. 4.2. BR-AlVGs, Feststellung, dass kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt
1 Die Feststellung, dass die Tätigkeit nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, führt zur Beanstandung und ggf. Erstattung der bereits gezahlten Beiträge. 2 Weiterhin muss die Einzugsstelle den Arbeitgeber zur Stornierung der Meldung auffordern.
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0800 0265637