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Grundsätze

BR-AlVGs – Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung

Gemeinsame Grundsätze zur leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit an Bescheide in Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung) [BR-AlVGs]
Sozialversicherungsrecht
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BR-AlVGs – Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung



Ziff. 4.2. BR-AlVGs, Feststellung, dass kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt

1 Die Feststellung, dass die Tätigkeit nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, führt zur Beanstandung und ggf. Erstattung der bereits gezahlten Beiträge. 2 Weiterhin muss die Einzugsstelle den Arbeitgeber zur Stornierung der Meldung auffordern.


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