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Richtlinien

MDK-RL – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung

Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung [MDK-RL]
Sozialversicherungsrecht
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MDK-RL – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung



Ziff. 5.5. MDK-RL, Beratung auf Wunsch des Versicherten

Auf Wunsch des Versicherten vermittelt die Krankenkasse ein Beratungsgespräch beim MDK. Die Krankenkasse sollte diese Möglichkeit nutzen und dem Versicherten ein solches Beratungsgespräch insbesondere dann anbieten, wenn er

  • -Fragen zur Qualität seiner medizinischen Versorgung äußert,
  • -Beratungsbedarf vor schwierigen Eingriffen oder zum Therapiekonzept/-verlauf besteht.

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