Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 7 EErmGs
§ 7 EErmGs, Inkrafttreten, Bekanntmachung
(1) 1 Die Grundsätze treten am Tag nach der Verkündung des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes — GKV-VEG in Kraft 1 . 2 Sie werden nach der Zustimmung durch das BMG wirksam.
(2) Die Grundsätze werden im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes bekannt gemacht.
1 Die Grundsätze sind am 15. 12. 2018 in Kraft getreten.
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0800 0265637