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Rundschreiben

1983 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Haushaltsbegleitgesetz 1984; hier: Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht [RS 1983/01]
Sozialversicherungsrecht
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1983 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.V.3. RS 1983/01, Beitragsermittlung

a) Verfahren ohne Lohnsteuerstufen

. . . Die Beiträge [werden] auch dann unmittelbar aus dem Arbeitsentgelt (laufendes monatliches Arbeitsentgelt zuzüglich einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) berechne[t], wenn der Gesamtbetrag die monatliche Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. . .

b) (nicht abgebildet)


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