Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.10.8. RS 2023/02
Ziff. 4.10.8. RS 2023/02, Au-pair-Mädchen
Für diesen Personenkreis ist die Kostenerstattung durch das Bundesland vorzunehmen, in dem die Frau am Tag des Abbruchs ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Au-pair-Tätigkeit wird in der Regel für etwa 10 bis 12 Monate bei einer deutschen Gastfamilie ausgeübt. Für die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen gelten die jeweils maßgeblichen Regelungen (Merkblatt "Au-pair" bei deutschen Familien der Bundesagentur für Arbeit, in der jeweils geltenden Fassung).
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