Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 1.3. RS 2021/00
Ziff. 1.3. RS 2021/00, Anpassung der Grundsätzlichen Hinweise
Die Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes "Auffang-Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V vom 14. 12. 2018" [RS 2023/04] werden bei der nächsten Überarbeitung um die Ausführungen hinsichtlich der Anerkennung von Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall ergänzt.
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