Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2. RS 2007/04
Ziff. 2. RS 2007/04, Anwendung der gesetzlichen Neuregelungen
Für die Anwendung der geänderten gesetzlichen Regelungen ist der Tag der Leistungserbringung maßgeblich, d. h. der Tag, an dem ein Hilfsmittel — ggf. nach erfolgter Anpassung — definitiv an den Versicherten abgegeben wird. Dabei kommt es nicht auf den Verordnungszeitpunkt an.
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0800 0265637