Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. VI.6. RS 2007/09
Ziff. VI.6. RS 2007/09, Sachbezugswerte
Die Sachbezugswerte bleiben dem Grunde nach unverändert. Demnach gelten die für das Kalenderjahr 2007 für die alten Bundesländer maßgebenden Werte auch für das Kalenderjahr 2008 fort. Es ist jedoch zu beachten, dass vom 1. 1. 2008 an die Sachbezugswerte in den alten und neuen Bundesländern einheitlich sind. Das galt bisher schon für die Werte bei freier Verpflegung; nun sind auch die Werte für Unterkunft bundeseinheitlich.
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