Rundschreiben
2013 - Rundschreiben Nr. 10
Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt [RS 2013/10]
Sozialversicherungsrecht
2013 - Rundschreiben Nr. 10
1., Allgemeines
Ziff. 1.1. RS 2013/10, Begriff "Einnahmen zum Lebensunterhalt"
1.2., Zuordnung der Einnahmen
Ziff. 1.2.1. RS 2013/10, Laufende Einnahmen zum Lebensunterhalt
Ziff. 1.2.2. RS 2013/10, Einmalige Einnahmen zum Lebensunterhalt
Ziff. 2. RS 2013/10, Einnahmen zum Lebensunterhalt aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Tätigkeit
Ziff. 3. RS 2013/10, Einnahmen zum Lebensunterhalt aus nichtselbständiger Arbeit
Ziff. 4. RS 2013/10, Einnahmen aus Kapitalvermögen
Ziff. 5. RS 2013/10, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
6., Renten
Ziff. 6.1. RS 2013/10, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Renten aus privaten Lebensversicherungen, Bezüge aus betrieblichen Pensionskassen und Altersrenten aus betrieblichen Unterstützungskassen, Versorgungsbezüge, Veräußerungsrenten
Ziff. 6.1.1. RS 2013/10, Leistungen für Kindererziehung für Mütter
Ziff. 6.2. RS 2013/10, Renten nach dem BVG/BEG
Ziff. 6.2.1. RS 2013/10, Renten nach dem BVG/BEG an Hinterbliebene
Ziff. 6.3. RS 2013/10, Versichertenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung
Ziff. 6.3.1. RS 2013/10, Volle Abfindung von Versichertenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung
Ziff. 6.3.2. RS 2013/10, Teilweise Abfindung von Versichertenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung
Ziff. 6.3.3. RS 2013/10, Vorläufige Entschädigung (Rente) und Abfindung
Ziff. 6.4. RS 2013/10, Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung
Ziff. 6.5. RS 2013/10, Versicherten- und Hinterbliebenenrenten aus privaten Unfallversicherungsverträgen
Ziff. 7. RS 2013/10, Entgeltersatzleistungen
Ziff. 8. RS 2013/10, Elterngeld, Betreuungsgeld und jeweils vergleichbare Leistungen der Länder
Ziff. 9. RS 2013/10, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Ziff. 10. RS 2013/10, Pflegegeld für eine Kinderbetreuung aus öffentlichen oder privaten Mitteln
Ziff. 11. RS 2013/10, Bezüge aus öffentlichen Mitteln aufgrund Krankheit oder Behinderung
Ziff. 12. RS 2013/10, Leistungen an Opfer des Nationalsozialismus bzw. Opfer politischer Verfolgung
Ziff. 13. RS 2013/10, Unterhalt
Ziff. 14. RS 2013/10, Baukindergeld und Eigenheimzulage
Ziff. 14.1. RS 2013/10, Baukindergeld Plus und bayerische Eigenheimzulage
Ziff. 15. RS 2013/10, Pfändungen und Abtretungen, Zahlungen an Dritte
Ziff. 16. RS 2013/10, Sonderausgaben, Werbungskosten und Freibeträge
Ziff. 17. RS 2013/10, Stipendien
Ziff. 18. RS 2013/10, Saldierung von Einnahmen
Anlage 1 RS 2013/10, Tabellarische Übersicht der Einkommensarten
Anlage 2 RS 2013/10, (nicht abgebildet)
Ziff. 6.2.1. RS 2013/10 , Renten nach dem BVG/BEG an Hinterbliebene Im Gegensatz zu den Versichertenrenten sind Hinterbliebenenrenten nicht um den Grundrentenbetrag nach § 31 Absatz 1 BVG zu mindern. Sie sind in voller Höhe als Einnahmen zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen.
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