Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 12. RS 2013/10
Ziff. 12. RS 2013/10, Leistungen an Opfer des Nationalsozialismus bzw. Opfer politischer Verfolgung
Geldrenten, Kapitalentschädigungen sowie Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts bzw. an Opfer politischer Verfolgung oder rechtswidriger Strafverfolgung im Beitrittsgebiet gewährt werden, zählen nicht zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637