Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Anlage 7 PflAPrV
Anlage 7 PflAPrV, (zu § 1 Absatz 2 Nummer 2, § 26 Absatz 2 Satz 1, § 28 Absatz 2 Satz 1)
Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung der beruflichen Pflegeausbildung
1. und 2. Ausbildungsdrittel | |
I. Orientierungseinsatz | |
Flexibel gestaltbarer Einsatz zu Beginn der Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung | 400 Std. * |
II. Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen | |
1. Stationäre Akutpflege | 400 Std. |
2. Stationäre Langzeitpflege | 400 Std. |
3. Ambulante Akut-/Langzeitpflege | 400 Std. |
III. Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung | |
Pädiatrische Versorgung | 120 Std. * |
Summe 1. und 2. Ausbildungsdrittel | 1 720 Std. |
Letztes Ausbildungsdrittel | |
IV. Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung | |
1. Allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung | 120 Std. |
2. Bei Ausübung des Wahlrechts nach § 59 Absatz 2 PflBG: nur kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung | |
3. Bei Ausübung des Wahlrechts nach § 59 Absatz 3 PflBG: nur gerontopsychiatrische Versorgung | |
V. Vertiefungseinsatz im Bereich eines Pflichteinsatzes | |
1. Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach II. bis IV.1.
| 500 Std. |
2. Für das Wahlrecht nach § 59 Absatz 2 PflBG: Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach III. | |
3. Für das Wahlrecht nach § 59 Absatz 3 PflBG: Im Bereich eines Pflichteinsatzes nach II.2. oder II.3. mit Ausrichtung auf die ambulante Langzeitpflege | |
VI. Weitere Einsätze/Stunden zur freien Verteilung | |
1. Weiterer Einsatz (z. B. Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation) | 80 Std. |
2. Zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes | 80 Std. |
Summe letztes Ausbildungsdrittel | 780 Std. |
Gesamtsumme | 2 500 Std. |
* Bis zum 31. 12. 2024 entfallen auf "III. Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung" mindestens 60 und höchstens 120 Stunden. Die ggf. freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden von "I. Orientierungseinsatz".
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637