Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage 3 DEÜVGs
Anlage 3 DEÜVGs, Schlüsselzahlen für die Personengruppen
Personenkreis | |
101 | Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale |
102 | Auszubildende ohne besondere Merkmale |
103 | Beschäftigte in Altersteilzeit |
104 | Hausgewerbetreibende |
105 | Praktikanten |
106 | Werkstudenten |
107 | Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen |
108 | Bezieher von Vorruhestandsgeld |
109 | Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 SGB IV |
110 | Kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV |
111 | Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen |
112 | Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft |
113 | Nebenerwerbslandwirte |
114 | Nebenerwerbslandwirte — saisonal beschäftigt |
116 | Ausgleichsgeldempfänger nach dem FELEG |
117 | Nicht berufsmäßig unständig Beschäftigte |
118 | Berufsmäßig unständig Beschäftigte |
119 | Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters |
120 | Versicherungspflichtige Altersvollrentner |
121 | Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt |
122 | Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung |
123 | Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten |
124 | Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall |
127 | Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Inklusionsbetrieb beschäftigt sind |
140 | Seeleute |
141 | Auszubildende in der Seefahrt |
142 | Seeleute in Altersteilzeit |
143 | Seelotsen |
144 | Auszubildende in der Seefahrt, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt |
149 | In der Seefahrt beschäftigte versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters |
150 | In der Seefahrt beschäftigte versicherungspflichtige Altersvollrentner |
190 | Beschäftigte, die ausschließlich nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII als Beschäftigte gelten |
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