Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern im kommunalen Bereich bei Unfällen von häuslichen Pflegepersonen (VV Pflegeunfälle)
Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern im kommunalen Bereich bei Unfällen von häuslichen Pflegepersonen (VV Pflegeunfälle)
Erstattungsansprüche der Krankenkassen werden nach § 105 SGB X befriedigt. Kosten der ambulanten Behandlung sowie Verband-/Arzneimittel werden mit einer Fallpauschale abgegolten. Die Fallpauschale beläuft sich auf 34 EUR. Mit diesem Betrag sind auch entsprechende Aufwendungen bei Wiedererkrankung abgegolten.
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