Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 24 BetrVG
§ 24 BetrVG, Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch
- 1. Ablauf der Amtszeit,
- 2. Niederlegung des Betriebsratsamtes,
- 3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
- 4. Verlust der Wählbarkeit,
- 5. Ausschluss aus dem Betriebsrat oder Auflösung des Betriebsrats aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung,
- 6. gerichtliche Entscheidung über die Feststellung der Nichtwählbarkeit nach Ablauf der in § 19 Absatz 2 bezeichneten Frist, es sei denn, der Mangel liegt nicht mehr vor.
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