Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 66 OWiG
§ 66 OWiG, Inhalt des Bußgeldbescheides
(1) Der Bußgeldbescheid enthält
- 1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
- 2. den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
- 3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
- 4. die Beweismittel,
- 5. die Geldbuße und die Nebenfolgen.
(2) Der Bußgeldbescheid enthält ferner
- 1. den Hinweis, dass
- a) der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 eingelegt wird,
- b) bei einem Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung getroffen werden kann,
- 2. die Aufforderung an den Betroffenen, spätestens 2 Wochen nach Rechtskraft oder einer etwa bestimmten späteren Fälligkeit (§ 18)
- a) die Geldbuße oder die bestimmten Teilbeträge an die zuständige Kasse zu zahlen oder
- b) im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Vollstreckungsbehörde (§ 92) schriftlich oder zur Niederschrift darzutun, warum ihm die fristgemäße Zahlung nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, und
- 3. die Belehrung, dass Erzwingungshaft (§ 96) angeordnet werden kann, wenn der Betroffene seiner Pflicht nach Nummer 2 nicht genügt.
(3) Über die Angaben nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 hinaus braucht der Bußgeldbescheid nicht begründet zu werden.
Aktionen
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
0800 0265637
Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.