Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 56 SVG
§ 56 SVG, Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
1 Ein früherer Soldat verliert das Recht auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung in den Fällen des § 53 Absatz 1 und des § 57 Absatz 1 SG oder durch Entscheidung eines Wehrdienstgerichts. 2 § 12 Absatz 8 und § 38 Absatz 2 bleiben unberührt.
Satz 1 geändert durch G vom 20. 8. 2021 (BGBl. I S. 3932).
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