VRA-Empf – Gemeinsame Empfehlung zu Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen im Ausland
Anlage VRA-Empf, Ambulante Vorsorgeleistungen gemäß § 23 Absatz 2 SGB V in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz
Stand: 1. 2. 2023
Staat
Antwort vom
Ambulante Vorsorgeleistungen im Sinne des § 23 Absatz 2 SGB V werden erbracht
Anmerkungen
Belgien
Antwort Abfrage vom 14. 1. 2022
Nein
—
Bulgarien
Antwort Abfrage vom 14. 1. 2022
Keine neuere Empfehlung möglich, da noch Antworten aus Bulgarien ausstehen
Dänemark
k.A. Abfrage vom 14. 1. 2022
Nein
—
Estland
Antwort Abfrage vom 14. 1. 2022
Keine neuere Empfehlung möglich, da noch Antworten aus Estland ausstehen.
Keine neuere Empfehlung möglich, da noch Antworten aus Ungarn ausstehen
Zypern
Antwort Abfrage vom 14. 1. 2022
Nein
—
Erläuterung: Der Eintrag "Ja" bedeutet, eine Kosterstattung nach § 13 Absatz 4 SGB V ist möglich. Der Eintrag "Nein" beudeutet, eine Kosterstattung nach § 13 Absatz 4 SGB V ist nicht möglich.
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