Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 52 SGB V RS 1988/01, Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden

(1) Die Möglichkeit der Leistungsbeschränkung besteht dann, wenn sich Versicherte eine Krankheit

  • a)vorsätzlich oder
  • b)bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen
zugezogen haben. Im Falle des Buchstaben b ist es nicht erforderlich, dass sich der Vorsatz auf die Krankheit selbst erstreckt. Die Krankenkasse kann in den in Betracht kommenden Fällen nicht nur das Krankengeld ganz oder teilweise versagen bzw. zurückfordern, sie kann den Versicherten auch an den Kosten für Sachleistungen in angemessener Höhe beteiligen.

(2) Nach der Gesetzesbegründung soll sich die Krankenkasse bei ihrer Entscheidung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalles mit den wohl verstandenen Interessen der Versichertengemeinschaft daran orientieren, ob und in welchem Umfang die Leistungsbeschränkung dem Versicherten oder die uneingeschränkte Leistungserbringung der Krankenkasse zuzumuten ist. Dabei sind insbesondere der Grad des Verschuldens, die Höhe der Aufwendungen der Krankenkasse, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Versicherten und seine Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.