Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage 2 GIGV
Anlage 2 GIGV, Liste gesetzlicher Spezifikationsaufträge an öffentliche Auftraggeber
Datum (Inkrafttreten dieser Verordnung): 14. 9. 2024
ID | Rechtsgrundlage | Stelle | Titel | Kurzbeschreibung | Datum Erstellung der Spezifikation bis |
110 | § 355 Absatz 1 SGB V | Kassenärztliche Bundesvereinigung | Beispielschnittstelle | Die Beispielschnittstelle dient hier für Illustrationszwecke |
Anmerkungen:
ID: Identifikationsnummer der Schnittstelle, die sowohl auf der Wissensplattform als auch der Anlage vermerkt ist, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage: Rechtsnorm, aus der sich der gesetzliche Spezifikationsauftrag ergibt; falls nicht abweichend bezeichnet, handelt es sich um Normen des SGB V.
Stelle: Bezeichnung der Stelle/Organisation, die mit einem gesetzlichen Spezifikationsauftrag betraut wurde.
Titel: Bezeichnung des Standards/Profils/Leitfadens/Informationsmodells/der Referenzarchitektur/Softwarekomponente wie auf der Wissensplattform vermerkt.
Kurzbeschreibung: Beschreibung des Standards/Profils/Leitfadens/Informationsmodells/der Referenzarchitektur/Softwarekomponente.
Datum Erstellung der Spezifikation bis: Datum, bis zu dem die Spezifikation des Standards/des Profils/des Leitfadens/des Informationsmodells/der Referenzarchitektur/der Softwarekomponente erstellt sein muss.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637