Gesetze
BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
Sonstige
BAföG – Bundesausbildungsförderungsgesetz
§ 1 BAföG, Grundsatz
Abschnitt I, Förderungsfähige Ausbildung
§ 2 BAföG, Ausbildungsstätten
§ 3 BAföG, Fernunterricht
§ 4 BAföG, Ausbildung im Inland
§ 5 BAföG, Ausbildung im Ausland
§ 5a BAföG, Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
§ 6 BAföG, Förderung der Deutschen im Ausland
§ 6a BAföG, (weggefallen)
§ 7 BAföG, Erstausbildung, weitere Ausbildung
Abschnitt II, Persönliche Voraussetzungen
§ 8 BAföG, Staatsangehörigkeit
§ 9 BAföG, Eignung
§ 10 BAföG, Alter
Abschnitt III, Leistungen
§ 11 BAföG, Umfang der Ausbildungsförderung
§ 12 BAföG, Bedarf für Schüler
§ 12a BAföG, (weggefallen)
§ 13 BAföG, Bedarf für Studierende
§ 13a BAföG, Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
§ 14 BAföG, Bedarf für Praktikanten
§ 14a BAföG, Zusatzleistungen in Härtefällen
§ 14b BAföG, Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
§ 15 BAföG, Förderungsdauer
§ 15a BAföG, Förderungshöchstdauer, Verordnungsermächtigung
§ 15b BAföG, Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
§ 16 BAföG, Förderungsdauer im Ausland
§ 17 BAföG, Förderungsarten
§ 18 BAföG, Darlehensbedingungen
§ 18a BAföG, Einkommensabhängige Rückzahlung
§ 18b BAföG, Teilerlass des Darlehens
§ 18c BAföG, Bankdarlehen
§ 18d BAföG, Kreditanstalt für Wiederaufbau
§ 19 BAföG, Aufrechnung
§ 20 BAföG, Rückzahlungspflicht
Abschnitt IV, Einkommensanrechnung
§ 21 BAföG, Einkommensbegriff
§ 22 BAföG, Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
§ 23 BAföG, Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
§ 24 BAföG, Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
§ 25 BAföG, Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
§ 25a und 25b BAföG, (weggefallen)
Abschnitt V, Vermögensanrechnung
§ 26 BAföG, Umfang der Vermögensanrechnung
§ 27 BAföG, Vermögensbegriff
§ 28 BAföG, Wertbestimmung des Vermögens
§ 29 BAföG, Freibeträge vom Vermögen
§ 30 BAföG, Monatlicher Anrechnungsbetrag
§ 31 bis 34 BAföG, (weggefallen)
Abschnitt VI, [Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge]
§ 35 BAföG, Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
Abschnitt VII, Vorausleistung und Anspruchsübergang
§ 36 BAföG, Vorausleistung von Ausbildungsförderung
§ 37 BAföG, Übergang von Unterhaltsansprüchen
§ 38 BAföG, Übergang von anderen Ansprüchen
Abschnitt VIII, Organisation
§ 39 BAföG, Auftragsverwaltung
§ 40 BAföG, Ämter für Ausbildungsförderung
§ 40a BAföG, Landesämter für Ausbildungsförderung
§ 41 BAföG, Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
§ 42 und 43 BAföG, (weggefallen)
§ 44 BAföG, Beirat für Ausbildungsförderung
Abschnitt IX, Verfahren
§ 45 BAföG, Örtliche Zuständigkeit
§ 45a BAföG, Wechsel in der Zuständigkeit
§ 46 BAföG, Antrag
§ 47 BAföG, Auskunftspflichten
§ 47a BAföG, Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern
§ 48 BAföG, Mitwirkung von Ausbildungsstätten
§ 49 BAföG, Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
§ 50 BAföG, Bescheid
§ 51 BAföG, Zahlweise
§ 52 BAföG, (weggefallen)
§ 53 BAföG, Änderung des Bescheides
§ 54 BAföG, Rechtsweg
§ 55 BAföG, Statistik
Abschnitt X, Studienstarthilfe
§ 56 BAföG, Leistungsberechtigte, Verfahren, Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
§ 56a BAföG, Förderungsart und Umfang; Datenabgleich
§ 56b BAföG, Nichtanrechnung
Abschnitt XI, [Aufbringung der Mittel]
§ 57 BAföG, Aufbringung der Mittel
Abschnitt XII, Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 58 BAföG, Ordnungswidrigkeiten
§ 59 BAföG, Verordnungsermächtigung für Fälle bundesweiter Notlagen
§ 60 BAföG, Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
§ 61 BAföG, Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung
§ 62 bis 64 BAföG, (weggefallen)
§ 65 BAföG, Weitergeltende Vorschriften
§ 66 BAföG, (weggefallen)
§ 66a BAföG, Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung
§ 66b BAföG, Übergangsvorschrift aus Anlass des Endes des Übergangszeitraums nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
§ 67 BAföG, (weggefallen)
§ 68 BAföG, (Inkrafttreten)
§ 6 BAföG , Förderung der Deutschen im Ausland 1 Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die ihren ständigen Wohnsitz in einem ausländischen Staat haben und dort oder von dort aus in einem Nachbarstaat eine Ausbildungsstätte besuchen, ohne dass ein Anspruch nach § 5 besteht, kann Ausbildungsförderung geleistet werden, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles dies rechtfertigen. 2 Art und Dauer der Leistungen sowie die Anrechnung des Einkommens und Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland. 3 § 9 Absatz 1 und 2 sowie § 48 sind entsprechend, die §§ 36 bis § 38 sind nicht anzuwenden.
Satz 1 geändert durch G vom 23. 12. 2014 (BGBl. I S. 2475).
Vorherige Seite
§ 5a BAföG