Gesetze
BetrAVG – Betriebsrentengesetz
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)
Arbeitsrecht
BetrAVG – Betriebsrentengesetz
Erster Teil, Arbeitsrechtliche Vorschriften Erster Abschnitt, Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
§ 1 BetrAVG, Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersvorsorge
§ 1a BetrAVG, Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
§ 1b BetrAVG, Unverfallbarkeit und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
§ 2 BetrAVG, Höhe der unverfallbaren Anwartschaft
§ 2a BetrAVG, Berechnung und Wahrung des Teilanspruchs
§ 3 BetrAVG, Abfindung
§ 4 BetrAVG, Übertragung
§ 4a BetrAVG, Auskunftspflichten
Zweiter Abschnitt, Auszehrungsverbot
§ 5 BetrAVG, Auszehrung und Anrechnung
Dritter Abschnitt, Altersgrenze
§ 6 BetrAVG, Vorzeitige Altersleistung
Vierter Abschnitt, Insolvenzsicherung
§ 7 BetrAVG, Umfang des Versicherungsschutzes
§ 8 BetrAVG, Übertragung der Leistungspflicht
§ 8a BetrAVG, Abfindung durch den Träger der Insolvenzsicherung
§ 9 BetrAVG, Mitteilungspflicht, Forderungs- und Vermögensübergang
§ 10 BetrAVG, Beitragspflicht und Beitragsbemessung
§ 10a BetrAVG, Säumniszuschläge, Zinsen, Verjährung
§ 11 BetrAVG, Melde-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten
§ 12 BetrAVG, Ordnungswidrigkeiten
§ 13 BetrAVG, (weggefallen)
§ 14 BetrAVG, Träger der Insolvenzsicherung
§ 15 BetrAVG, Verschwiegenheitspflicht
Fünfter Abschnitt, Anpassung
§ 16 BetrAVG, Anpassungsprüfungspflicht
Sechster Abschnitt, Geltungsbereich
§ 17 BetrAVG, Persönlicher Geltungsbereich
§ 18 BetrAVG, Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst
§ 18a BetrAVG, Verjährung
Siebter Abschnitt, Betriebliche Altersversorgung und Tarifvertrag Unterabschnitt 1, Tariföffnung; Optionssysteme
§ 19 BetrAVG, Allgemeine Tariföffnungsklausel
§ 20 BetrAVG, Tarifvertrag und Entgeltumwandlung; Optionssysteme
Unterabschnitt 2, Tarifvertrag und reine Beitragszusage
§ 21 BetrAVG, Tarifvertragsparteien
§ 22 BetrAVG, Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtung
§ 23 BetrAVG, Zusatzbeiträge des Arbeitgebers
§ 24 BetrAVG, Nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer
§ 25 BetrAVG, Verordnungsermächtigung
Zweiter Teil, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 26 BetrAVG, [Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses vor Inkrafttreten]
§ 26a BetrAVG, Übergangsvorschrift zu § 1a Absatz 1a
§ 27 BetrAVG, [Höhe der unverfallbaren Anwartschaft bei Abschluss oder Beginn der Versicherung vor Inkrafttreten]
§ 28 BetrAVG, [Auszehrung und Anrechnung bei Eintritt des Versorgungsfalls vor Inkrafttreten]
§ 29 BetrAVG, [Vorzeitige Altersleistung bei Inanspruchnahme von Altersruhegeld vor Inkrafttreten]
§ 30 BetrAVG, [Erstmalige Geltendmachung des Anspruchs gegen den Träger der Insolvenzsicherung]
§ 30a BetrAVG, (weggefallen)
§ 30b BetrAVG, [Voraussetzungen des Anspruchs auf Übertragung]
§ 30c BetrAVG, [Voraussetzungen der Anpassungsprüfungspflicht]
§ 30d BetrAVG, Übergangsregelung zu § 18
§ 30e BetrAVG, [Übergangsregelung für bestimmmte Zusagen und Pensionskassen]
§ 30f BetrAVG, [Übergangsregelung für Zusagen vor dem 1. 1. 2001]
§ 30g BetrAVG, [Übergangsregelung zu § 2 Absatz 5a]
§ 30h BetrAVG, [Übergangsregelung zu § 20 Absatz 1]
§ 30i BetrAVG, [Sicherung von Anwartschaften bei bis zum 31. 12. 2005 eingetretenen Insolvenzen]
§ 30j BetrAVG, Übergangsregelung zu § 20 Absatz 2
§ 31 BetrAVG, [Sicherungsfälle vor dem 1. 1. 1999]
§ 32 BetrAVG, [Inkrafttreten]
§ 28 BetrAVG , [Auszehrung und Anrechnung bei Eintritt des Versorgungsfalls vor Inkrafttreten] § 5 gilt für Fälle, in denen der Versorgungsfall vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingetreten ist, mit der Maßgabe, dass diese Vorschrift bei der Berechnung der nach dem Inkrafttreten des Gesetzes fällig werdenden Versorgungsleistungen anzuwenden ist.
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