Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 11.10.1. RS 1996/01
Ziff. 11.10.1. RS 1996/01, Allgemeines
Die Künstlersozialkasse hat dem Versicherten nach § 21 KSVG zu Unrecht entrichtete Beitragsanteile zu erstatten. Sie kann jedoch mit Zustimmung des Berechtigten die zu Unrecht entrichteten Beitragsanteile mit künftigen Ansprüchen auf Beitragsanteile verrechnen.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637