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Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum EntgFG [RS 1998/01]
Sozialversicherungsrecht
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1998 - Rundschreiben Nr. 1



§ 9 EntgFG Ziff. 1. RS 1998/01, Grundsatz

(1) Durch diese Vorschrift wird den Arbeitnehmern ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auch bei solchen stationären Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme zugestanden, während deren Dauer zwar keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die jedoch medizinisch notwendig sind (vgl. BAG vom 29. 11. 1973 — 5 AZR 205/73 —, USK 73217, EEK I/390 und vom 10. 5. 1978 — 5 AZR 15/77 —, USK 78103, EEK I/602).

(2) Sind die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 erfüllt, dann gelten die Vorschriften der §§ 3, § 4, § 6 bis § 8 entsprechend. Der § 9 bildet zwar eine eigenständige Anspruchsgrundlage; die hiernach zustehenden Ansprüche gehen aber hinsichtlich Dauer und Höhe über den §§ 3 und § 4a festgelegten Leistungsumfang hinaus. Zur Anrechnung möglicher Urlaubstage vgl. § 9 EntgFG Ziff. 7..


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