Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung vom 30. 10. 2008; hier: Umlage für das Insolvenzgeld [RS 2010/04]
Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung vom 30. 10. 2008; hier: Umlage für das Insolvenzgeld [RS 2010/04]
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird, anders als bei der Berechnung der Umlagen U1 und U2 zur Bemessung der Insolvenzgeldumlage herangezogen. § 358 ff. SGB III sieht eine entsprechende Ausschlussregelung, wie sie in § 7 Absatz 2 Satz 2 AAG enthalten ist, nicht vor.
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