Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 13

Gemeinsames Rundschreiben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld [RS 2022/13]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. A.I.3.3.1. RS 2022/13, Allgemeines

Bezieher von Arbeitslosengeld können sich auf Antrag gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1a SGB V von der eintretenden Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 SGB V befreien lassen. Das Befreiungsrecht steht auch den aufgrund besonderer Gleichstellungsvorschriften in die Krankenversicherung einbezogenen Leistungsbeziehern (vgl. Ziff. A.I.2.1.) zu.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.