Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 13

Gemeinsames Rundschreiben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld [RS 2022/13]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 13



Ziff. C.II.7. RS 2022/13, Monatszusammenstellungen

(1) Für Zwecke der Prüfung der Beitragszahlung (§ 212a SGB VI) bei den regionalen Agenturen für Arbeit werden auf elektronische Anforderung des Rentenversicherungsträgers für ausgewählte Abrechnungsmonate die je Agentur für Arbeit angefallenen Abrechnungsvorgänge im Servicehaus der Bundesagentur für Arbeit maschinell zu Monatszusammenstellungen zusammengefasst und dem prüfenden Rentenversicherungsträger über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) per Datensatz zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung über die Auswahl der Abrechnungsmonate trifft der Rentenversicherungsträger.

(2) Die Datensatzbeschreibungen zur Anforderung und Übermittlung der Monatszusammenstellung sind Bestandteil der Regelungen zur Datenübermittlung (Datenaustausch) zwischen der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit (DÜBA).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.