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Richtlinien

PflBer-RL – Pflegeberatungs-Richtlinien

Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Pflegeberatungs-Richtlinien [PflBer-RL])
Sozialversicherungsrecht
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PflBer-RL – Pflegeberatungs-Richtlinien



Ziff. 2.2.7. PflBer-RL, Demenzielle Erkrankungen

1 Pflegeberaterinnen und Pflegeberater halten zielgruppenspezifische Ratgeber/Informationsmaterialien für Menschen mit demenziellen Erkrankungen sowie für deren Angehörige oder weitere Personen bereit, stellen diese bei Bedarf zur Verfügung und weisen auf spezielle Beratungs-/Informationsangebote hin. 2 Zu berücksichtigen sind hierbei auch digitale Angebote spezieller Fachstellen. 3 Darüber hinaus soll die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater bei Bedarf auf die Vernetzung mit Fachstellen und eine entsprechende Unterstützung und Beratung hinwirken und/oder beispielsweise Kontaktdaten zu Krisentelefonen oder anderen spezifischen Institutionen zur Verfügung stellen 1 .4  Zu beachten sind stets der Hilfe- und Unterstützungsbedarf sowie die Belange der demenziell erkrankten Person.

1 Siehe Ziff. 2.4..


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