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Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 12

Gemeinsames Rundschreiben Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 1. 1. 2020 [RS 2019/12]
Sozialversicherungsrecht
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2019 - Rundschreiben Nr. 12



Ziff. B.I.1.4. RS 2019/12, Versicherungsfreiheit

Nach § 3a KVLG 1989 sind u. a. Altenteiler versicherungsfrei, wenn sie

  • -die Voraussetzungen des § 6 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 4 bis 8 oder Absatz 3a SGB V erfüllen oder
  • -Mitglied des Deutschen Bundestages oder eines Landtages oder Versorgungsempfänger nach den Abgeordnetengesetzen des Bundes oder der Länder sind.

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