Category Image
Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 12

Gemeinsames Rundschreiben Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 1. 1. 2020 [RS 2019/12]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2019 - Rundschreiben Nr. 12



Ziff. B.III.3.2. RS 2019/12, Hauptberuflich selbständige außerland- oder außerforstwirtschaftliche Tätigkeit

Eine Mitgliedschaft als Rentenantragsteller auf eine Rente aus der Alterssicherung der Landwirte wird nicht begründet, wenn der Rentenantragsteller außerhalb der Land- und Forstwirtschaft hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist (§ 2 Absatz 4a KVLG 1989). Die Ausführungen unter Ziff. B.I.1.2. gelten.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.