Category Image
Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 1

Grundsätzliche Hinweise Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft [RS 2024/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2024 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 5.4.4. RS 2024/01, Hilfsweise zugelassene Nachweise

(1) Wenn die unter den Ziff. 5.4.1. bis Ziff. 5.4.3. aufgeführten Unterlagen nicht vorhanden und auch nicht mehr zu beschaffen sind, können hilfsweise folgende Unterlagen als Beweismittel dienen:

  • -Taufbescheinigung,
  • -Zeugenerklärungen.

(2) Die Nachweisführung durch die vorgenannten Unterlagen ist nur dann möglich, wenn selbst nach Ausschöpfung aller Mittel eine der in den Ziff. 5.4.1. bis Ziff. 5.4.3. genannten Unterlagen nicht beschafft werden kann.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.