Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern im kommunalen Bereich bei Unfällen von häuslichen Pflegepersonen (VV Pflegeunfälle)
Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern im kommunalen Bereich bei Unfällen von häuslichen Pflegepersonen (VV Pflegeunfälle)
Die VV Erstattungsverzicht gilt nicht für Pflegeunfälle. Dies sind Unfälle/Erkrankungen von Personen, die nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder 17 sowie — unbeschadet des § 4 Absatz 4 SGB VII — Absatz 2 Satz 1 in Verb. mit Absatz 1 Nummer 1 SGB VII versichert sind oder sein könnten, bei der Pflege, Betreuung oder hauswirtschaftlichen Versorgung einer pflegebedürftigen Person.
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