Gesetze
SchwarzArbG – Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)
Arbeitsrecht
SchwarzArbG – Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Abschnitt 1, Zweck
§ 1 SchwarzArbG, Zweck des Gesetzes
Abschnitt 2, Prüfungen
§ 2 SchwarzArbG, Prüfungsaufgaben
§ 2a SchwarzArbG, Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
§ 3 SchwarzArbG, Befugnisse bei der Prüfung von Personen
§ 4 SchwarzArbG, Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen
§ 5 SchwarzArbG, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 5a SchwarzArbG, Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft
§ 6 SchwarzArbG, Unterrichtung von und Zusammenarbeit mit Behörden im Inland und in der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum
§ 6a SchwarzArbG, Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 7 SchwarzArbG, Auskunftsansprüche bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen
Abschnitt 3, Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 8 SchwarzArbG, Bußgeldvorschriften
§ 9 SchwarzArbG, (weggefallen)
§ 10 SchwarzArbG, Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen
§ 10a SchwarzArbG, Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind
§ 11 SchwarzArbG, Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern
Abschnitt 4, Ermittlungen
§ 12 SchwarzArbG, Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten
§ 13 SchwarzArbG, Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren
§ 14 SchwarzArbG, Ermittlungsbefugnisse
§ 14a SchwarzArbG, Selbständige Durchführung von Ermittlungsverfahren
§ 14b SchwarzArbG, Rechte und Pflichten bei der selbständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren
§ 14c SchwarzArbG, Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei der selbständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren
Abschnitt 5, Datenschutz
§ 15 SchwarzArbG, Allgemeines
§ 16 SchwarzArbG, Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
§ 17 SchwarzArbG, Übermittlung von Daten aus dem zentralen Informationssystem
§ 18 SchwarzArbG, Auskunft an die betroffene Person
§ 19 SchwarzArbG, Löschung
Abschnitt 6, Verwaltungsverfahren, Rechtsweg
§ 20 SchwarzArbG, Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen
§ 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
§ 22 SchwarzArbG, Verwaltungsverfahren
§ 23 SchwarzArbG, Rechtsweg
§ 20 SchwarzArbG , Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen Werden Zeugen und Sachverständige von den Behörden der Zollverwaltung herangezogen, so erhalten sie auf Antrag in entsprechender Anwendung des JVEG eine Entschädigung oder Vergütung.
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