Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 19 SGB V Ziff. 5. RS 1988/01, Kassenwechsel bei laufendem Leistungsbezug

Für die Fälle des Kassenwechsels bei laufendem Leistungsbezug enthält das SGB V keine besonderen Vorschriften. Durch das Zusammenwirken des § 19 SGB V und des § 40 SGB I ist sichergestellt, dass die "neue" Krankenkasse zur Weitergewährung der Leistungen — ggf. unter Anrechnung der Leistungen der vorherigen Krankenkasse — verpflichtet ist. Ausnahmen können sich allerdings bei Ermessensleistungen (z. B. Kostenübernahme bei Behandlung [außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum] — § 18 SGB V) ergeben. Nach § 40 Absatz 2 SGB I ist für das Entstehen des Leistungsanspruchs bei Ermessensleistungen der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Entscheidung über die Leistung bekanntgegeben wird, es sei denn, dass in der Entscheidung ein anderer Zeitpunkt bestimmt ist. § 19 SGB V bezieht sich auch auf Ermessensleistungen, sodass auch diese nach Ende der Mitgliedschaft bzw. der Familienversicherung nur noch in den Ausnahmefällen des § 19 Absatz 2 und 3 SGB V für die Dauer eines Monats zur Verfügung gestellt werden können. Die Ermessensentscheidung der zuständig gewesenen Krankenkasse kann allerdings nicht die übernehmende Krankenkasse präjudizieren. Diese muss vielmehr Gelegenheit zu einer eigenen Ermessensentscheidung erhalten. Die "neue" Krankenkasse soll im Übrigen bei ihrer erneuten Ermessensentscheidung die Entscheidung der zuständig gewesenen Krankenkasse angemessen berücksichtigen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.