Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 38 SGB V Ziff. 2. RS 1988/01, Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf Haushaltshilfe setzt neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen voraus, dass der Versicherte über einen Haushalt verfügt, dessen Weiterführung ihm nicht möglich ist. Je nach Grund der Haushaltshilfe müssen zudem die in den § 38 SGB V Ziff. 2.2. bis § 38 SGB V Ziff. 2.4. genannten Voraussetzungen erfüllt sein.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.