Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 44 SGB V Ziff. 3. RS 1988/01, Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen [einer durch Krankheit erforderlichen] Sterilisation oder wegen [eines nicht rechtswidrigen] Schwangerschaftsabbruchs

Arbeitsunfähigkeit wegen einer [durch Krankheit erforderlichen] Sterilisation oder wegen eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft begründet einen Anspruch auf Krankengeld nach [§ 24b Absatz 2 Satz 2 SGB V], sofern nicht ein Krankengeldanspruch aufgrund § 44 Absatz 1 SGB V gegeben ist. Arbeitsunfähigkeit im Sinne des [§ 24b Absatz 2 Satz 2 SGB V] liegt vor, wenn und solange der Versicherte aus einem der genannten Gründe seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann; die Arbeitsunfähigkeit erfasst mithin auch die Zeit, in der der Versicherte wegen der Nachwirkungen des vorgenommenen Eingriffs nicht arbeiten kann.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.