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Rundschreiben

2003 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG); hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 2003/03]
Sozialversicherungsrecht
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2003 - Rundschreiben Nr. 3



§ 37 SGB V Ziff. 1. RS 2003/03, Allgemeines

Grundlage der Verordnung von häuslicher Krankenpflege sind die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 und 7 SGB V zur Verordnung häuslicher Krankenpflege in der jeweils gültigen Fassung. In diesen Richtlinien sind die Voraussetzungen der häuslichen Krankenpflege und deren Zielsetzung sowie Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des verordnenden Arztes mit dem jeweiligen Leistungserbringer und dem Krankenhaus näher geregelt. Bestandteil der Richtlinien ist das Verzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen.


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