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Richtlinien

PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie

Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) [PsychTh-RL]
Sozialversicherungsrecht
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PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie



§ 6 PsychTh-RL, Definition Psychotherapiemethode

(1) Eine zur Behandlung einer oder mehrerer Störungen mit Krankheitswert geeignete Psychotherapiemethode ist gekennzeichnet durch

  • 1.eine Theorie der Entstehung und der Aufrechterhaltung dieser Störung oder Störungen und eine Theorie ihrer Behandlung,
  • 2.Indikationskriterien einschließlich deren diagnostischer Erfassung,
  • 3.die Beschreibung der Vorgehensweise und
  • 4.die Beschreibung der angestrebten Behandlungseffekte.

(2) Eine Psychotherapiemethode im Sinne dieser Richtlinie muss die Voraussetzungen nach § 20 Absatz 2 erfüllen.


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