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Richtlinien

PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie

Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) [PsychTh-RL]
Sozialversicherungsrecht
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PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie



§ 9 PsychTh-RL, Einbeziehung des sozialen Umfeldes

Im Rahmen einer Psychotherapie kann es notwendig werden, zur Erreichung eines ausreichenden Behandlungserfolges für die Behandlung der psychischen Störung relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld der Patientin oder des Patienten in die Behandlung einzubeziehen.


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