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Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
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    Arbeitslosenversicherung

    Die Arbeitslosenversicherung ist ein eigenständiger Zweig im deutschen Sozialversicherungssystem. Gesetzliche Grundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – Arbeitsförderung.

    Zuständiger Träger ist die Bundesagentur für Arbeit; ihre Aufgaben sind u. a.:

    • Aktive Arbeitsplatzförderung,
    • Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen,
    • Beratung und Arbeitsvermittlung,
    • Zahlung von Leistungen an Arbeitslose sowie
    • Winterbauförderung.

    Versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich alle Personen, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Auch für arbeitsunfähige Arbeitnehmer werden Beiträge aus Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld) gezahlt, wenn sie unmittelbar vor Leistungsbeginn in einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben.


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