Category Image
Gesetze

EGGmbHG – GmbHG-Einführungsgesetz

Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz - EGGmbHG)
Sonstige
Navigation
Navigation

EGGmbHG – GmbHG-Einführungsgesetz



§ 4 EGGmbHG, Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

§ 52 Absatz 1 Satz 1 GmbHG in Verbindung mit § 100 Absatz 5 und § 107 Absatz 4 AktG in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. 5. 2009 (BGBl. I S. 1102) findet keine Anwendung, solange alle Mitglieder des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vor dem 29. 5. 2009 bestellt worden sind.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.