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Verordnungen

Bürgergeld-V – Bürgergeld-Verordnung

Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld (Bürgergeld-Verordnung - Bürgergeld-V)
Sozialversicherungsrecht
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Bürgergeld-V – Bürgergeld-Verordnung



§ 4 Bürgergeld-V, Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen

1 Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und § 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. 2 Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus

  • 1.Sozialleistungen,
  • 2.Vermietung und Verpachtung,
  • Nummer 2 geändert durch V vom 18. 12. 2008 (BGBl. I S. 2780).

  • 3.Kapitalvermögen sowie
  • Nummer 3 geändert durch V vom 18. 12. 2008 (BGBl. I S. 2780).

  • 4.Wehr-, Ersatz- und Freiwilligendienstverhältnissen.
  • Nummer 4 angefügt durch V vom 18. 12. 2008 (BGBl. I S. 2780), neugefasst durch V vom 21. 6. 2011 (BGBl. I S. 1175).


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