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Richtlinien

BRi – Begutachtungs-Richtlinien

Richtlinien zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach § 17 Absatz 1 SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien - BRi)
Sozialversicherungsrecht
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BRi – Begutachtungs-Richtlinien



Ziff. 3.2.2.5. BRi, Die Begutachtung nach Aktenlage

Sofern eine persönliche Begutachtung nicht möglich oder im Einzelfall nicht zumutbar ist, kann ausnahmsweise eine Begutachtung per Aktenlage durchgeführt werden. Ausnahmsweise kann eine Begutachtung nach Aktenlage ebenfalls vorgenommen werden, wenn bereits aufgrund einer eindeutigen Aktenlage feststeht,

  • -ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, welcher Pflegegrad vorliegt und
  • -ob und in welchem Umfang geeignete primärpräventive therapeutische bzw. rehabilitative Leistungen in Betracht kommen.

Zu den Voraussetzungen für eine Begutachtung nach Aktenlage und durch ein strukturiertes Telefoninterview oder Videotelefonie siehe Ziff. 6.1.1..


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