Category Image
Richtlinien

KFE-RL – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

KFE-RL – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie



§ 12 KFE-RL, Inhalte des Früherkennungsprogramms

Die Früherkennung von Brustkrebs im Rahmen des Früherkennungsprogramms umfasst folgende in den §§ 13 bis § 17 näher geregelte Leistungen:

  • -Einladung (§ 13),
  • -Information und Aufklärung (§ 14),
  • -Anamnese und Erstellung der Screening-Mammographieaufnahmen (§ 15),
  • -Befundung der Screening-Mammographieaufnahmen (§ 16) und
  • -Abklärungsdiagnostik (§ 17).

Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.