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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 40 SGB XI Ziff. 5.1. RS 2024/08, Berücksichtigungsfähige Kosten

Bei der Zuschussgewährung sind als Kosten der Maßnahme Aufwendungen für

  • -Durchführungshandlungen (vgl. § 40 SGB XI Ziff. 7.2. Absatz 3),
  • -Materialkosten (auch bei Ausführung durch Nichtfachkräfte),
  • -Arbeitslohn und ggf. Gebühren (z. B. für Genehmigungen)
zu berücksichtigen. Wurde die Maßnahme von Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten ausgeführt, sind die tatsächlichen Aufwendungen (z. B. Fahrkosten, Verdienstausfall) zugrunde zu legen.

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