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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 45b SGB XI Ziff. 1. RS 2024/08, Leistungsvoraussetzungen

Pflegebedürftige Personen im Sinne der §§ 14, § 15 SGB XI haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

Der Entlastungsbetrag ist Bestandteil der häuslichen Pflege, d. h. er ergänzt die Leistungen der ambulanten und teilstationären Pflege in der häuslichen Umgebung. Dies kann der eigene Haushalt, der Haushalt der Pflegeperson oder ein Haushalt sein, in dem die pflegebedürftige Person aufgenommen wurde. Das gilt gleichermaßen, wenn die pflegebedürftige Person in einer Altenwohnung oder in einem Altenheim wohnt (vgl. § 36 SGB XI Ziff. 1.).

Zum Nebeneinander des Anspruchs nach § 45b SGB XI mit Fürsorgeleistungen zur Pflege vgl. § 13 SGB XI Ziff. 5..


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