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Richtlinien

Kind-RL – Kinder-Richtlinie

Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) [Kind-RL]
Sozialversicherungsrecht
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Kind-RL – Kinder-Richtlinie



§ 14 Kind-RL, Geltungsbereich

Die Richtlinie gilt auf Grundlage von § 26 SGB V für alle zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführten Neugeborenen-Screenings, unabhängig davon, welcher Leistungserbringer sie einleitet oder erbringt.


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