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Grundsätze

BVSzGs – Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler

Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) [BVSzGs]
Sozialversicherungsrecht
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BVSzGs – Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler



§ 4 BVSzGs, Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Den beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne des § 3 Absatz 1 zuzurechnen sind auch

  • 1.Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden,
  • 2.Rentenabfindungen,
  • 3.der Aufstockungsbetrag nach dem AltTZG sowie der entsprechende Zuschlag zur Aufstockung der Bezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen.

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