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Grundsätze

BVSzGs – Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler

Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) [BVSzGs]
Sozialversicherungsrecht
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BVSzGs – Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler



Anlage BVSzGs, Mindestinhalte eines Fragebogens im Sinne des § 6 Absatz 3 zur Feststellung der Beitragspflicht sowie zur Feststellung von Änderungen in den Verhältnissen

  • -Angaben zur Person
  • -Angaben zum Familienstand
  • -Angaben zum Erwerbsstatus/zur Personenkreiszugehörigkeit
  • -Angaben zu den eigenen beitragspflichtigen Einnahmen
    • -Erklärung, dass beitragspflichtige Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen
    • -Angaben zu Einnahmen aus unselbständiger Arbeit (Arbeitsentgelt, Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, Dienstbezüge, Einmalzahlungen, Sonderzahlungen etc.)
    • -Angaben zu Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
    • -Angaben zu Renten (aus der Rentenversicherung, aus der Unfallversicherung, aus privater Renten-/Lebensversicherung etc.)
    • -Angaben zu Versorgungsbezügen (Betriebsrenten, Zusatzversorgung, Pensionen etc.)
    • -Angaben zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    • -Angaben zu Einnahmen aus Kapitalvermögen
    • -Angaben über den Bezug von Leistungen nach dem SGB XII
    • -Angaben über sonstige beitragspflichtige Einnahmen (Abfindungen, Unterhaltszahlungen etc.)
  • -Angaben zu den Einnahmen des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartners, wenn dieser keiner Krankenkasse angehört
    • -Höhe der Einnahmen des Ehegatten/Lebenspartners
    • -Angaben über die Anzahl der berücksichtigungsfähigen unterhaltsberechtigten Kinder
  • -Hinweis auf Vorlagepflicht bestimmter Einkommensnachweise
  • -Hinweis auf Mitteilungspflicht bei Änderungen in den Verhältnissen
  • -Datum und Unterschrift des Mitglieds bzw. des gesetzlichen Vertreters; wird der Fragebogen in einer für die elektronische Versendung an die Krankenkasse bestimmten Fassung verwendet, entfällt das Unterschriftserfordernis
  • -Datenschutzklausel

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