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StGB – Strafgesetzbuch



§ 61 StGB, Übersicht

Maßregeln der Besserung und Sicherung sind

  • 1.die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
  • 2.die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
  • 3.die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
  • 4.die Führungsaufsicht,
  • 5.die Entziehung der Fahrerlaubnis,
  • 6.das Berufsverbot.

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