Category Image
Gesetze

StGB – Strafgesetzbuch

Strafgesetzbuch (StGB)
Sonstige
Navigation
Navigation

StGB – Strafgesetzbuch



§ 125a StGB, Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs

1 In besonders schweren Fällen des § 125 Absatz 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  • 1.eine Schusswaffe bei sich führt,
  • 2.eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
  • 3.durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
  • 4.plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.

Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.